Gründungszuschuss beantragen mit perfektem Businessplan
Wer wird gefördert?
hauptberufliche Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit
Weitere Voraussetzungen sind:
- Anspruch auf Arbeitslosengeld nach SGB III (Arbeitslosengeld I)
- noch 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld bis zur Aufnahme der Selbständigkeit
- Darlegung der Tragfähigkeit der Existenzgründung sowie der persönlichen Kenntnisse und Fähigkeiten
Was wird gefördert?
Zwei Phasen-Modell:
Phase 1: 6 Monate: Arbeitslosengeld + € 300 pauschal monatlich
Phase 2: 9 Monate: € 300 pauschal monatlich
Antragstellung:
Der Antrag auf den Gründungszuschuss aus der Arbeitslosigkeit muss vor Aufnahme der Selbständigkeit bei der zuständigen Agentur für Arbeit gestellt werden. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Wir empfehlen angehenden Selbständigen ausreichend zeitlichen Vorlauf für die Erstellung eines Businessplanes und die Antragstellung einzuplanen.
Unser Tipp für Gründerinnen und Gründer:
Nutzen Sie vor der Unternehmensgründung unser kostenloses Erstgespräch und eine 100% Förderung über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Dann entstehen Ihnen für die Erstellung eines Businessplanes keine Kosten!
Wir erstellen Ihren Businessplan – professionell, schnell, individuell
- Sie erhalten einen soliden und tragfähigen Businessplan mit Text- und Zahlenteil
- Sie erhalten ein individuell ausgearbeitetes Finanzierungskonzept und passgenaue Finanzierungsvorschläge
- Sie erhalten Unterstützung bei der Erlangung von Finanz- und Fördermitteln , z.B. der Kreditanstalt für Wiederaufbau, der NRW Bank, dem Mikrokreditfonds etc.
- Sie erhalten eine Begleitung zu offiziellen Terminen wie dem Bankgespräch
- Sie erhalten eine Tragfähigkeitsprüfung und Fachkundige Stellungnahme
- Sie erhalten juristische und steuerliche Beratung von unseren spezialisierten Netzwerkpartnern